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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2009 - 2 O 37/08   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2009 - 2 O 37/08 (https://dejure.org/2009,23585)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11.06.2009 - 2 O 37/08 (https://dejure.org/2009,23585)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11. Juni 2009 - 2 O 37/08 (https://dejure.org/2009,23585)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2009 - 2 O 37/08
    Dies kann selbst dann gelten, wenn der Ausländer vor Entstehung der schützenswerten Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682 m.w.N.).

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes besitzt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.1.2006, a.a.O.).

    Dabei sind die Belange der Eltern und des Kindes im Einzelfall umfassend zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.1.2006, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 20.02.2003 - 1 C 13/02 -, BVerwGE 117, 380).

    Insbesondere ist zu beachten, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, so dass selbst eine verhältnismäßig kurze Zeit der Trennung mit Blick auf Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.8.1999, a.a.O.) Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse v. 23.1.2006, a.a.O. u. v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387).

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2009 - 2 O 37/08
    Kann die Lebensgemeinschaft zwischen den ausländischen Eltern und den gemeinsamen Kindern nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59; OVG Saarlouis, Beschl. v. 17.7.2000, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 25.9.2003 - 1 Bs 457/03 -, AuAS 2004, 40).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass durch das nachträgliche Entstehen einer von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG grundsätzlich geschützten Lebensgemeinschaft regelmäßig eine neue Situation eintritt, die sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht eine Zäsur bewirkt und damit zu einer Neubeurteilung und -bewertung zwingt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.8.1999, a.a.O.).

    Insbesondere ist zu beachten, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, so dass selbst eine verhältnismäßig kurze Zeit der Trennung mit Blick auf Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.8.1999, a.a.O.) Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse v. 23.1.2006, a.a.O. u. v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387).

  • OVG Saarland, 17.07.2000 - 1 W 1/99

    Zur Genehmigung einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung; Fiktion eines erlaubten

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2009 - 2 O 37/08
    Ein verfassungs- und konventionsrechtlicher Schutz ist stets dann geboten, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Bindungen durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (vgl. EGMR, Urt. v. 31.1.2006 - 50435/99-, InfAuslR 2006, 298; OVG NW, Beschl. v. 7.2.2006 - 18 E 1534/05 -, NVwZ-RR 2006, 576; OVG Saarlouis, Beschl. v. 17.7.2000 - 1 W 1/99 -, NVwZ-Beil.

    Kann die Lebensgemeinschaft zwischen den ausländischen Eltern und den gemeinsamen Kindern nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59; OVG Saarlouis, Beschl. v. 17.7.2000, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 25.9.2003 - 1 Bs 457/03 -, AuAS 2004, 40).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2012 - 2 O 23/11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Voraussetzung für eine schützenswerte

    Denn Voraussetzung wäre, dass die vorhandenen Umgangskontakte des Elternteils zu seinem Kind auch sonst dem Üblichen entsprechen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 - zit. nach juris Rn. 16; Beschl. des Senats v. 11. Juni 2009 - 2 O 37/08 -, zit. nach juris Rn. 13).
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